Grenzkontrollen verlängert: Folgen für LSBTIQ* Geflüchtete in Berlin und Brandenburg

Erneut verlängert das Bundesinnenministerium die Grenzkontrollen an mehreren deutschen Grenzen. Über den 15. März hinaus sollen sie bis zum September 2026 fortgeführt werden. Gerade in einer Region wie Berlin und Brandenburg, die direkt an Polen grenzt und für viele Menschen ein erster Anlaufpunkt in Deutschland ist, haben diese Maßnahmen konkrete Auswirkungen. In unserer Beratungsarbeit sehen wir, dass sie sich ganz direkt auf die Lebensrealität von Schutzsuchenden auswirken können, die in ihren Herkunftsländern wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden.

Der zuständige Staat ist nicht gleich der sicherste Ort ist

In der Europäischen Union gilt grundsätzlich die Annahme, dass jeder Mitgliedstaat ein funktionierendes Asylsystem hat und Schutz gewährleisten kann. Dieses Prinzip bildet die Grundlage des sogenannten Dublin-Systems: In der Regel ist der EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig, in dem eine Person erstmals per Fingerabdruck im Eurodac-System registriert wurde. In der Praxis bedeutet dies jedoch häufig, dass die Fluchtroute darüber entscheidet, wo ein Asylverfahren durchgeführt wird und nicht der Ort, an dem tatsächlich der beste Schutz gewährleistet werden kann.

Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze setzen genau hier ein. Sie können dazu führen, dass Schutzsuchende gar nicht erst weiterreisen können, um einen Ort zu erreichen, an dem sie Unterstützung oder spezialisierte Beratungsangebote finden. Für Berlin und Brandenburg ist das als Grenzregion besonders relevant: Viele Schutzsuchende erreichen Deutschland über diese Region. Wenn sie bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden, stellt sich für sie oft die Frage, ob sie hier überhaupt bleiben können oder ob sie in ein anderes Land zurückgeführt werden.

Was wir in der Beratung erleben

Viele der Menschen, die sich an uns wenden, haben bereits in einem anderen EU-Land Kontakt mit dem Asylsystem gehabt. Ein Teil von ihnen lebt in ständiger Unsicherheit darüber, ob eine s.g. „Dublin-Überstellung“ in ein anderes EU-Land möglich ist oder vorbereitet wird. In einigen Fällen erreichen uns Hilfegesuche erst nach einer „Überstellung“.

Unsere Aufgabe ist es dann, gemeinsam mit den Betroffenen ihre Situation zu sortieren: Wir bieten psychosoziale Unterstützung an, erklären rechtliche Möglichkeiten und vermitteln an Fachanwält*innen. Gerade für queere Geflüchtete ist es wichtig, dass ihre besonderen Schutzbedürfnisse überhaupt erst sichtbar werden. Ob ein Asylverfahren letztlich in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat geführt wird, kann deshalb oft auch von individuellen Umständen und komplexen rechtlichen Bedingungen abhängen. Diese können nur in einem vertrauenswürdigen Umfeld und nicht in Grenzkontrollen ermittelt werden.

„Regenbogenhauptstadt Berlin“ zwischen Anspruch und Realität

Berlin positioniert sich seit Jahren bewusst als Stadt der Vielfalt und bezeichnet sich selbst als „Regenbogenhauptstadt“. Dieser Anspruch spiegelt sich in zahlreichen Programmen, Förderstrukturen und politischen Initiativen zur Stärkung der Rechte und Sichtbarkeit von LSBTIQ* Personen wider und sendet international ein wichtiges Signal. Gleichzeitig zeigt unsere Beratungsarbeit, dass dieser Anspruch für viele derjenigen, die besonders auf Schutz angewiesen sind, nur eingeschränkt zur Verfügung steht.

Für queere Geflüchtete entscheidet sich die Frage nach Sicherheit und Teilhabe häufig nicht in Berlin selbst, sondern bereits im Vorfeld: nämlich daran, ob sie ihr Asylverfahren überhaupt in Deutschland durchlaufen können. Aufgrund europäischer Zuständigkeitsregelungen insbesondere im Rahmen des Dublin-Systems droht vielen die „Rücküberstellung“ in andere EU-Länder, in denen sie häufig weder angemessenen Schutz noch spezialisierte Unterstützungsstrukturen vorfinden.

Vielfalt schützen heit Zugänge ermöglichen 

Grenzkontrollen entscheiden ganz konkret darüber, ob LSBTIQ* Geflüchtete überhaupt Zugang zu Schutz bekommen. Unsere Beratung zeigt deutlich: Wenn queere Schutzsuchende spezialisierte Unterstützungsstrukturen erreichen, können sie ihre Fluchtgründe sichtbar machen und rechtlich anerkennen lassen. Dadurch steigen ihre Chancen auf ein sicheres Leben erheblich. Umso wichtiger ist es, dass dieser Zugang nicht schon an der Grenze versperrt wird. Schutz darf nicht davon abhängen, welchen Weg Menschen nach Europa genommen haben. Schutz muss dort beginnen, wo Menschen ihn suchen.

 

MILES ist ein Projekt für LSBTIQ*-Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V.

Hier gehts zur psychosozialen und rechtlichen Beratung für LSBTIQ* Geflüchtete in Berlin (Asyl- und Aufenthaltsrecht)

 

 

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