Als Berliner Anlaufstelle für LSBTIQ*-Geflüchtete erleben wir täglich, wie groß die Verunsicherung rund um sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ ist. Viele Ratsuchende haben große Angst davor, in Länder zurückgeschickt zu werden, die offiziell als „sicher gelten“, in denen sie aber Gewalt, Diskriminierung oder strafrechtliche Verfolgung erfahren haben oder befürchten müssen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom August 2025 darf ein Staat nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft werden, wenn dort alle Bevölkerungsgruppen vor Verfolgung geschützt sind. Dazu zählen ausdrücklich auch sexuelle und geschlechtliche Minderheiten. Eine pauschale Einstufung eines Landes als sicher, unabhängig von der Situation einzelner Gruppen, ist damit europarechtlich nicht zulässig.
Wie wurde „Sicherheit“ bisher festgestellt?
Bis 2025 erfolgte die Einstufung sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens. Dieses musste vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat, also den Regierungen der Bundesländer, mitgetragen werden. Dadurch hatten die Länder die Möglichkeit, Gesetzesvorhaben inhaltlich zu prüfen und ihnen zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Zusätzlich war die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, dem Deutschen Bundestag mindestens alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen. Diese Berichtspflicht diente der regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage und der parlamentarischen Kontrolle. In diesem Bericht wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einstufung einzelner Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ weiterhin vorliegen.
Was hat sich bereits verändert?
Im Dezember 2025 beschloss die Bundesregierung eine Neuregelung, nach der Staaten auch per Rechtsverordnung als „sicher“ eingestuft werden können. Das entsprechende Gesetz ist seit dem 1. Februar 2026 in Kraft. Damit ist kein vollständiges Gesetzgebungsverfahren mehr erforderlich. Weder eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag noch die Zustimmung des Bundesrats sind in diesem Fall notwendig.
In der Folge ist die formale Beteiligung der Bundesländer deutlich reduziert worden. Auch die parlamentarische Kontrolle fällt geringer aus als zuvor. Zusätzlich plant die Bundesregierung, die bisherige Berichtspflicht zur Menschenrechtslage in sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ abzuschaffen. Damit würde ein zentrales Instrument zur regelmäßigen Überprüfung dieser Einstufungen entfallen.
Was bedeutet das für LSBTIQ*-Geflüchtete?
Die Einstufung eines Herkunftslandes als „sicher“ hat konkrete Auswirkungen auf das Asylverfahren. Asylanträge von Menschen aus diesen Staaten werden häufig beschleunigt bearbeitet, Ablehnungen sind wahrscheinlicher. Zudem gelten verkürzte Fristen, etwa bei Klagen gegen ablehnende Bescheide, die oft nur eine Woche statt zwei Wochen betragen.
Häufig werden Anträge zudem als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. In diesen Fällen hat eine Klage keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass eine Abschiebung erfolgen kann, bevor ein Gericht den individuellen Fall umfassend geprüft hat.
Für LSBTIQ*-Geflüchtete bleibt unter diesen Bedingungen oft wenig Zeit, ihre individuelle Verfolgung aufgrund sexueller oder geschlechtlicher Identität ausführlich darzustellen. Auch der Zugang zu spezialisierten rechtlichen und psychosozialen Beratungsangeboten kann dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Wenn zusätzlich weniger Berichte zur Lage in den Herkunftsländern vorliegen, besteht das Risiko, dass spezifische Gefährdungen für LSBTIQ*-Personen nicht ausreichend rechtzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
Welche Staaten gelten derzeit als „sichere Herkunftsstaaten“?
Als sichere Herkunftsstaaten gelten derzeit alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien. Die Bundesregierung plant, die Liste weiter auszudehnen. Diskutiert werden unter anderem Marokko, Algerien, Tunesien sowie Indien.
Was bedeutet das für unsere Klient*innen?
Viele Ratsuchende stehen im Asylverfahren unter hohem Druck, sehr persönliche und häufig traumatische Erfahrungen in kurzer Zeit offenlegen zu müssen. Die Angst, in Situationen zurückkehren zu müssen, die sie als existenziell bedrohlich erleben, verstärkt diesen Druck zusätzlich.
Viele LSBTIQ*-Geflüchtete stammen aus Kontexten, in denen ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität als krankhaft, sündhaft oder strafbar gilt und mit sozialer Ausgrenzung oder staatlicher Gewalt sanktioniert wird. Ein Leben in Unsichtbarkeit war für viele daher eine notwendige Strategie zum Selbstschutz und nicht Ausdruck fehlender Selbstbestimmung. Entsprechend schwer fällt es, Vertrauen gegenüber staatlichen Stellen zu entwickeln und sich im Asylverfahren offen zu zeigen. Häufig ist die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die erste Situation, in der Betroffene ihre Identität offen benennen müssen. Diese in einem behördlichen Kontext unter Zeitdruck darlegen und glaubhaft machen zu müssen, ist für viele sehr belastend und kann zu einer deutlichen Verschlechterung der psychischen Gesundheit führen.
In unserer Beratung zeigt sich immer wieder, wie wichtig ausreichend Zeit ist, damit individuelle Schutzbedarfe erkannt und angemessen berücksichtigt werden können.
Was bedeutet das für Beratungsstellen?
Auch für Beratungsstellen hat die zunehmende Beschleunigung von Asylverfahren erhebliche Auswirkungen. LSBTIQ*-Geflüchtete benötigen Zeit, um über Verfolgung, Gewalt und Diskriminierung sprechen zu können. Erfahrungen mit Ausgrenzung, Scham und Angst führen häufig dazu, dass sich Menschen erst nach und nach öffnen.
Zeit ist dabei nicht nur für Ratsuchende entscheidend, sondern auch ein zentrales Arbeitsinstrument in der Beratung. Kurze Fristen und beschleunigte Verfahren führen dazu, dass Beratungen zunehmend zu Kriseninterventionen werden. Für Vertrauensaufbau, psychosoziale Stabilisierung und eine sorgfältige Vorbereitung auf Anhörungen bleibt oft wenig Raum. Die Einbindung in rechtliche und psychosoziale Unterstützungsangebote wird erschwert.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Zeit ist eine zentrale Voraussetzung, damit Ratsuchende ihre Situation darstellen können und wir sie angemessen unterstützen können.
MILES ist ein Projekt für LSBTIQ*-Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V.
Hier gehts zur psychosozialen und rechtlichen Beratung (Asyl- und Aufenthaltsrecht)