Der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Klage gegen eine im Hort aufgehängte Progress-Pride-Flagge abgewiesen hat. Das Gericht stellt klar: Die Darstellung von Vielfalt ist kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot – im Gegenteil, sie ist verfassungsgemäß und schulgesetzlich zulässig.
Die Richter*innen betonten, dass es gerade im pädagogischen Alltag legitim sei, Schutzsymbole sichtbar zu machen. Die Flagge sei Ausdruck der Unterstützung für queere Kinder, Jugendliche und Familien – ein starkes Signal für eine Schule, in der alle Kinder angstfrei sie selbst sein dürfen.
„Das Urteil bestätigt, was wir seit Jahren fordern: Vielfalt ist kein ideologisches Problem, sondern Teil demokratischer Bildung. Wer queere Lebensrealitäten sichtbar macht, verletzt nicht das Neutralitätsgebot – sondern schützt Grundrechte. Wir danken der Schule die Haltung gezeigt hat.“
— Yasmine-Blanche Werder, Vorstandsmitglied des LSVD Berlin-Brandenburg
Die Klage wurde von Eltern einer Grundschule im Bezirk Treptow-Köpenick angestrengt, die darin eine unzulässige politische Einflussnahme sahen. Neben der Flagge war im Verfahren auch von Ausmalbildern mit Drag-Queens die Rede. Auch dieser Teil der Klage wurde abgewiesen. Die Schule hatte bereits im Vorfeld darauf hingewirkt, dass diese Bilder nicht weiter verteilt werden.
„Das Urteil ist ein Erfolg für alle, die sich tagtäglich für queere Sichtbarkeit und gegen Ausgrenzung in der Bildung einsetzen. Es stärkt Erziehende, Lehrkräfte und queere Kinder. Wir werden auch weiterhin an der Seite aller stehen, die Vielfalt verteidigen – in Klassenzimmern, Horten und auf Schulhöfen.“
— Florian Winkler-Schwarz, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg
Der LSVD Berlin-Brandenburg appelliert an alle Bildungseinrichtungen, sich vom Urteil bestärken zu lassen: Vielfalt zu zeigen ist rechtlich zulässig, pädagogisch geboten und gesellschaftlich notwendig.