Im Rahmen unserer Projekte MILES für LSBTIQ* mit Flucht- und Migrationserfahrung in Berlin sowie MILES Brandenburg beraten und unterstützen wir queere Geflüchtete bei Fragen rund um Asyl, psychosoziale Bedarfe und gesellschaftliche Teilhabe. Dabei zeigt sich immer wieder, wie wichtig sichere Rahmenbedingungen, unabhängige Beratung und ausreichend Zeit sind, um individuelle Flucht- und Verfolgungsgeschichten sichtbar zu machen.
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verschärft die Europäische Union ihre Abschottungspolitik und setzt verstärkt auf Grenzverfahren, beschleunigte Asylentscheidungen und erweiterte Abschiebungsmöglichkeiten. Die Reform wurde 2024 beschlossen und soll bis Juni 2026 in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Auch Deutschland hat bereits erste gesetzliche Anpassungen beschlossen.
GRENZVERFAHREN UND BESCHLEUNIGTE ASYLVERFAHREN
Kern der Reform sind sogenannte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen. Schutzsuchende sollen dort künftig direkt nach ihrer Ankunft überprüft und teils über Wochen oder Monate unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können, oft mit eingeschränktem Zugang zu rechtlichen und psychosozialen Beratungsangeboten. Zusätzlich sind für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer Schutzquote unter 20 Prozent beschleunigte Asylverfahren vorgesehen. Auch Personen ohne gültige Dokumente oder mit als widersprüchlich bewerteten Aussagen können in diese Schnellverfahren geraten.
Die beschleunigten Asylverfahren sind für queere Geflüchtete besonders problematisch: Viele Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden, benötigen Zeit und sichere Rahmenbedingungen, um über ihre Erfahrungen sprechen zu können. Angst vor Diskriminierung, Scham, traumatische Erfahrungen oder negative Erlebnisse mit staatlichen Behörden erschweren es häufig, Fluchtgründe sofort offen darzulegen. In beschleunigten Verfahren steigt damit das Risiko, dass Schutzbedarfe übersehen oder Aussagen, die zwischen den Zeilen auf sexuelle und geschlechtliche Identität hinweisen, als nicht aussagekräftig bewertet werden.
HAFTÄHNLICHE UNTERBRINGUNG
Die Situation in den beschleunigten Grenzverfahren ist zusätzlich durch häufig isolierte und haftähnliche Unterbringung geprägt. Für LSBTIQ*-Geflüchtete können solche Bedingungen besonders belastend und gefährlich sein, etwa dann, wenn sie Unterkünfte mit Personen teilen müssen, von denen queerfeindliche Diskriminierung und Gewalt ausgeht. Bereits heute berichten viele queere Schutzsuchende von Unsicherheit und fehlenden Schutzräumen in Sammelunterkünften. Durch die Ausweitung von mobilitätseinschränkenden Grenz- und Schnellverfahren droht sich diese Situation weiter zu verschärfen.
ABSCHIEBUNG IN VERMEINTLICH „SICHERE“ DRITTSTAATEN
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist die stärkere Orientierung an sogenannten „sicheren Drittstaaten“. Künftig soll es leichter möglich sein, Asylsuchende in Staaten abzuschieben, durch die sie auf ihrer Flucht gereist sind oder in denen sie – theoretisch – Schutz finden könnten. Dabei stellt sich die Frage, wie „Sicherheit“ bewertet wird. Denn viele EU-Außengrenzstaaten und angrenzende Drittstaaten weisen erhebliche Defizite beim Schutz von LSBTIQ* Personen auf. Queerfeindliche Gewalt, fehlender rechtlicher Schutz und gesellschaftliche Diskriminierung gehören dort vielfach zum Alltag. Das zeigt auch die aktuelle „Rainbow Map“ der ILGA Europe, welche die rechtliche und gesellschaftliche Situation von LSBTIQ* Personen in europäischen Staaten bewertet. Länder an den EU-Außengrenzen wie Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Polen schneiden dort weiterhin schlecht ab. Noch drastischer ist die Lage in angrenzenden Drittstaaten wie Belarus, Russland oder der Türkei, die auf den hinteren Plätzen des Rankings liegen. Für queere Geflüchtete bedeutet das: Staaten, die im Rahmen europäischer Asylpolitik als „sicher“ gelten könnten, sind für LSBTIQ* Personen häufig kein sicherer Ort.
GEAS-UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND
In Deutschland wird die GEAS-Reform schrittweise über sogenannte „GEAS-Anpassungsgesetze“ umgesetzt. Ein erstes Gesetz wurde bereits im Februar beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem beschleunigte Verfahren bei Einreisen über Flughäfen für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter 20% sowie spezielle „Zentren“ für Personen, deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in anderen EU-Staaten bearbeitet werden sollen.
Auch in Berlin und Brandenburg könnten dadurch Grenz- und Flughafenverfahren künftig an Bedeutung gewinnen, so etwa über den Flughafen BER. Die Reform baut dabei auf bereits bestehenden Instrumenten wie Residenzpflichten, zentraler Unterbringung und eingeschränkter Bewegungsfreiheit auf und verschärft diese weiter. Schutzsuchende sollen häufiger verpflichtet werden können, über längere Zeit in bestimmten Einrichtungen zu bleiben oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht zu werden, etwa bei angenommener „Fluchtgefahr“ oder ungeklärter Identität.
WIR FORDERN SCHUTZRECHTE STATT ABSCHOTTUNG
Gerade queere Geflüchtete suchen häufig gezielt Schutz in Großstädten wie Berlin, wo Community-Strukturen, Beratungsangebote und vergleichsweise sichere Räume bestehen. Werden Schutzsuchende jedoch bereits an den EU-Außengrenzen in Schnell- und Grenzverfahren festgesetzt, isoliert untergebracht oder in vermeintlich „sichere Drittstaaten“ abgeschoben, erreichen viele diese Schutzräume möglicherweise gar nicht mehr. Das hat direkte Folgen sowohl für Betroffene als auch für queere Beratungsstellen. Unabhängige Beratung wird erschwert, notwendiger Vertrauensaufbau verhindert und Schutzbedarfe unsichtbar gemacht. Dabei sind gerade solche Unterstützungsangebote entscheidend, um Verfolgungsgeschichten sichtbar zu machen und Betroffene im Asylverfahren zu begleiten.
Die Reform des GEAS spiegelt eine europäische Asylpolitik wider, die von individuellen Schutzgarantien abweicht. Besonders für LSBTIQ* Geflüchtete droht damit ein weiterer Abbau von Sicherheit und Zugängen zu Schutzrechten. Ein faires Asylsystem muss die besonderen Bedarfe vulnerabler Gruppen ernst nehmen. Schutz darf nicht dem politischen Ziel möglichst schneller Verfahren untergeordnet werden.
MILES ist ein Projekt für LSBTIQ*-Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V.
Weiterlesen:
Neu: MILES Newsletter zu LSBTIQ*, Migration und Flucht
Grenzkontrollen verlängert: Folgen für LSBTIQ* Geflüchtete in Berlin und Brandenburg
„Sichere Herkunftsstaaten“ ohne Berichtspflicht – was das für LSBTIQ* Geflüchtete bedeutet
Schutz finden in Berlin – 3. Auflage des Handbuchs für LSBTIQ* Geflüchtete
Seeking Asylum in Berlin – 3rd Edition of the Handbook for LGBTIQ* Refugees